Es handelt sich um ein Artikelgesetz, das Änderungen der relevanten Vorschriften im Aktiengesetz, im Einführungsgesetz zum Aktiengesetz, im Handelsgesetzbuch, im Einführungsgesetz zum HGB sowie im GmbH-Gesetz formuliert.
Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass sich die Vorstandsvergütung künftig an einer nachhaltigen langfristigen Unternehmensentwicklung orientieren soll. Dabei soll die Vergütungshöhe im angemessenen Verhältnis zur Lage des Unternehmens, zur Leistung des Vorstands und der sonst "üblichen Vergütung" stehen. Die Vergütung ist vom Aufsichtsrat insgesamt - anstelle eines Vergütungsausschusses - festzulegen und der Aufsichtsrat soll die Vergütung herabsetzen können, wenn sich die Lage des Unternehmens verschlechtert.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Zuletzt besuchte Seiten