Wir koordinieren für Sie alle für Ihre Konzernbilanz erforderlichen aktuariellen Verpflichtungen nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften.
So berechnen wir Pensionsrückstellungen für die Handels- und Steuerbilanz und erstellen Gutachten nach internationalen Bewertungsmethoden (IFRS, US-GAAP, FRS). Ebenso bieten wir Ihnen die Berechnung von Rückstellungen für Jubiläumsgeld-, Vorruhestands-, Altersteilzeit- oder Sterbegeldverpflichtungen.
Unsere Leistungen umfassen weiterhin Planungsrechnungen zur Entwicklung des Versorgungsaufwandes sowie die Erstellung von Testaten für den Pensions-Sicherungs-Verein, von Gutachten für Pensions-, Sterbe- und Unterstützungskassen sowie Pensionsfonds und von Gutachten zur Anpassungsprüfung bei laufenden Leistungen. Wir entwickeln spezielle biometrische Rechnungsgrundlagen und berechnen Deckungsrückstellungen.
Darüber hinaus übernehmen wir auch die Gewinnanalyse und geben Vorschläge zu Überschussverwendung für Pensions- und Sterbekassen, Pensionsfonds sowie für berufsständische Versorgungswerke. Mitarbeiter mit großer Erfahrung stellen wir auch gerne als Verantwortlichen Aktuar.